arbeitnehmerähnliche Personen
- arbeitnehmerähnliche Personen
1. Begriff: Personen, die – ohne ⇡ Arbeitnehmer zu sein – in wirtschaftlich abhängiger Stellung für andere Arbeit leisten und wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit sozialen Schutz verdienen. A.P. im Sinn des ArbGG sind z.B. die in Heimarbeit Beschäftigten (⇡ Heimarbeit) und die ihnen Gleichgestellten gemäß § 1 des HAG (⇡ Hausgewerbetreibende) sowie selbstständige ⇡ Handelsvertreter, die Einfirmenvertreter (§ 92a HGB) sind und während der letzten sechs Monate durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Euro monatlich bezogen haben (§ 5 III ArbGG); ggf. auch ⇡ freie Mitarbeiter z.B. des Rundfunks und Fernsehens.
- 2. Rechtliche Stellung: Die a.P. unterstehen nach § 5 ArbGG der ⇡ Arbeitsgerichtsbarkeit. Das materielle Arbeitsrecht gilt für sie aber grundsätzlich nicht, soweit nicht einzelne arbeitsrechtliche Gesetze etwas anderes bestimmen (z.B. §§ 2, 12 BUrlG; für die tarifliche Regelung von Arbeitsbedingungen vgl. § 12a TVG).
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Arbeitnehmerähnliche Personen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Arbeitnehmerähnliche Person ist, wer wie ein Arbeitnehmer wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist, jedoch… … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmerähnliche Person — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Arbeitnehmerähnliche Person ist, wer wie ein Arbeitnehmer wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist, jedoch… … Deutsch Wikipedia
freie Mitarbeiter — Personen, die nicht im Rahmen eines festen Beschäftigungsverhältnisses, sondern aufgrund einzelner aufeinander folgender Aufträge tätig werden. Je nach dem Grade ihrer Abhängigkeit gelten sie als ⇡ Arbeitnehmer oder (zumeist) ⇡… … Lexikon der Economics
Scheinselbstständig — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… … Deutsch Wikipedia
Scheinselbständigkeit — Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Die… … Deutsch Wikipedia
Dienstnehmer — Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Nach dem… … Deutsch Wikipedia
Scheinselbstständigkeit — Eine Scheinselbstständigkeit (auch: Scheinselbständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Dieser… … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen… … Deutsch Wikipedia
BUrlG — Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. Basisdaten Titel: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Kurztitel: Bundesurlaubsgesetz Abkürzung: BUrlG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Bundes-Urlaubsgesetz — Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. Basisdaten Titel: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Kurztitel: Bundesurlaubsgesetz Abkürzung: BUrlG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia